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Informationspflicht gemäß §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht gemäß §25 Mediengesetz.
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Therapie
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Wir weisen darauf hin, dass alle in unserer Homepage verwendeten männlichen oder weiblichen Bezeichnungen immer geschlechtsneutral zu verstehen sind.
Hier finden Sie die AGBs.
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AGBs
1. Einleitung:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen den Kunden und der „“ (im Folgenden Therapie). Durch eine Buchung per E-Mail, Homepage, Fax, Telefon oder direkt Vorort bei der Annahme entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Therapie bzw und der Patientin/ dem Patienten. Erfüllungsort aller gegenseitigen Leistungen sind die Standorte
> Therapie,
Ausgenommen hiervon sind Hausbesuche, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden.
2. Behandlungsbeginn:
2.1. Behandlung mit ärztlicher Verordnung
Für die Behandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Diese wird vom praktischen Arzt / von der praktischen Ärztin oder vom Facharzt / von der Fachärztin ausgestellt. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
> eine medizinische Diagnose
> die Anzahl der Behandlungseinheiten und
> die verordnete Behandlung
beinhalten.
2.2. Behandlung ohne ärztliche Verordnung
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur dann Abstand genommen werden, wenn die Leistung der/ des Physiotherapeuten/in ausschließlich zur Prävention (Gesundheitsvorsorge) in Anspruch genommen wird. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten z.B. Schmerzen auftreten oder sollten andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein, besteht eine Verpflichtung der Patientin/ des Patienten, dies sofort der Physiotherapeutin/ dem Physiotherapeuten bzw. der/ dem Masseur/in mitzuteilen.
2.3. Erstbegutachtung
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung, wofür ersucht wird, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen. Vorab per Mail zugesandten Unterlagen erleichtern die Arbeit.
3. Behandlungsablauf
3.1. Gesetzliche Grundlagen
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) und dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) sowie dem Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) in der jeweils geltenden Fassung.
3.2. Behandlungsdauer:
Die Dauer der medizinischen Behandlung richtet sich nach der gebuchten Leistung. Es handelt sich dabei um ausschließliche Behandlungszeit. Behandlungen von Erkrankungen durch medizinische und Heilmasseure sowie durch Physiotherapeuten erfolgt ausnahmslos auf Basis der ärztlichen Zuweisung. Jede sonstige Behandlungsdauer zum Zwecke der Krankheitsprävention bzw. Gesundheitserhaltung und Wellnessbehandlung wird dem Patientinnenwunsch entsprechend festgelegt.
3.3. Behandlungserfolg:
Therapie bieten eine Behandlung dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend und einen erreichbaren Behandlungserfolg. Dieser hängt – abgesehen von den nachstehenden Bedingungen – vom Gesundheitszustand ab und wird am Behandlungsbeginn besprochen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist die Mithilfe der Patientinnen/ Patienten unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Sollte der Eindruck entstehen, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird die Patientin/ der Patient darauf angesprochen und versucht, eine Lösung anzubieten.
3.4. Ablehnung einer Behandlung:
Bei Vorliegen akuter Erkrankungen wird geprüft, ob diese Erkrankung der Behandlung entgegensteht. Die Therapeutin/ der Therapeut sowie die/ der Masseur/in ist berechtigt, die Behandlung bei Kontraindikationen zu verweigern.
3.5. Terminvergabe:
Um mit der Krankenkasse abrechnen zu können muss mindestens ein Termin pro Woche stattfinden. Aus Qualitätsgründen empfehlen wir dringend die/ den gleiche/n Physiotherapeutin/en über die gesamte Behandlungsserie bei zu behalten.
Bei freien Kapazitäten wird versucht, dass Therapie dem Patientinnenwunsch nachkommt.
3.6. Terminabsage:
Ein Termin kann von den Patientinnen/ Patienten bis zwei Werktage vor dem Behandlungstermin ohne Kosten abgesagt werden.
Therapie sind bemüht, alle Termine bedingungslos ein zu halten. Sollten Therapeuten/ Masseure erkranken, wird eine Umbuchung erfolgen. Falls auch das nicht möglich ist, müssen Termine bedauerlicherweise abgesagt werden.
3.7. Dokumentation:
Therapie sind gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung wird die Dokumentation archiviert und über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3.8. Verschwiegenheitspflicht:
Alle Informationen über die Behandlung unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/ dem verordnenden Arzt, den Versicherungsträgern, als auch den weiteren, von den Patientinnen/ Patienten genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist.
3.9. Weitergabe medizinischer und sonstiger Daten:
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Patientin/ des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werden sich Therapie mit der Patientin/ dem Patienten in Verbindung setzen. Die Weitergabe von Daten aus gesetzlichen Gründen bleibt davon unberührt.
4. Kosten der Behandlung
4.1. Preisliste:
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine Übersicht darüber kann via Preisliste des jeweiligen Jahres, die bei der Annahme von Therapie ausgehändigt wird, bzw. auf der Homepage ersichtlich ist, vorgenommen werden.
4.2. Versicherungsträger:
Bei Patientinnen der Versicherungsträger BVA, KFA, SVA und VAEB findet eine Direktverrechnung statt, ein etwaiger Selbstbehalt wird nachträglich von diesen in Rechnung gestellt.
Alle übrigen Versicherten können Therapie als Wahlambulatorium wählen und sodann mit ihrem Versicherungsträger im Nachhinein rückverrechnen.
Bei allen ersten Therapieserien besteht, dann keine Chefarztpflicht, wenn innerhalb der letzten 13 Wochen keine Behandlung stattfand. Hausbesuche sind jedenfalls chefarztpflichtig.
4.3. Aktionen:
Für Privatpatientinnen bestehen saisonale Vergünstigungsmöglichkeiten. Diese erscheinen auf der Homepage oder können telefonisch zu den Betriebszeiten der Annahme eingeholt werden.
10er – Blöcke mit einem Rabatt von 8% sowie Halbjahres- oder Jahresabonnements können jahreszeitenunabhängig erlangt werden.
Für die vergünstigten Blöcke und Abonnements ist keine Barablöse möglich.
4.4. Zahlungsmodus:
Es besteht die Möglichkeit mit Giro- oder Kreditkarte oder selbstverständlich auch bar zu zahlen. Sollte ein SEPA – Abbuchungsauftrag gewünscht sein, so kann dies mit unserer Annahme vereinbart werden.
4.5. Online – Buchung:
Bei Therapie besteht auch die Möglichkeit online zu Buchen, wofür die Bedingungen gemäß §10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes – FAGG gelten. Für die (Dienstleistung der) Reservierung werden die Kosten der gebuchten Therapien abgebucht. Diese Kosten werden ausnahmslos nur dann rückerstattet
> wenn bis zwei Werktage vor dem erfolgten Buchungsdatum ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt,
> oder ein korrekter und der Buchung vollständig entsprechender Überweisungsschein ab Behandlungsbeginn mitgebracht wird.
5. Behandlungsende:
5.1. Behandlungsende durch Verordnungsschein:
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, wird eine neue (falls eine Rückerstattung erwünscht ist auch von der Krankenkasse bewilligte) ärztliche Verordnung benötigt.
5.2. Behandlungsende bei privaten Therapien:
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl der Patientin/ dem Patienten als auch Therapie steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Die Absage eines Termins ist bis zwei Werktage vor dem Behandlungstermin kostenlos. Bei Behandlungsabbrüchen können Bearbeitungsgebühren an- und Rabatte entfallen.
5.3. Bedingungen eines vorzeitigen Abbruchs bei verordneten und privaten Therapien
Ein Abbruch der Behandlung seitens Therapie geschieht insbesondere dann, wenn die/der Therapeut/in der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen indiziert sind sowie die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint.
Ebenso wird die Behandlung abgebrochen, wenn der unter Punkt 4.4. oder 4.5 ausbedungene Zahlungsmodus nicht einhalten wird.
Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (5.2.).
6. Haftung:
Therapie übernimmt keine Haftung für die in den Räumlichkeiten mitgebrachten Wertgegenstände.
7. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Die Vertragsparteien sind angehalten eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst nahekommt. Sollte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Beginn der Therapien nicht widersprochen werden, sind diese gültig.
8. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag und unseren Geschäftsbedingungen gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.
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1. Einleitung:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen den Kunden und der „“ (im Folgenden Therapie). Durch eine Buchung per E-Mail, Homepage, Fax, Telefon oder direkt Vorort bei der Annahme entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Therapie bzw und der Patientin/ dem Patienten. Erfüllungsort aller gegenseitigen Leistungen sind die Standorte
> Therapie,
Ausgenommen hiervon sind Hausbesuche, wenn diese ausdrücklich vereinbart werden.
2. Behandlungsbeginn:
2.1. Behandlung mit ärztlicher Verordnung
Für die Behandlung wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Diese wird vom praktischen Arzt / von der praktischen Ärztin oder vom Facharzt / von der Fachärztin ausgestellt. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
> eine medizinische Diagnose
> die Anzahl der Behandlungseinheiten und
> die verordnete Behandlung
beinhalten.
2.2. Behandlung ohne ärztliche Verordnung
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur dann Abstand genommen werden, wenn die Leistung der/ des Physiotherapeuten/in ausschließlich zur Prävention (Gesundheitsvorsorge) in Anspruch genommen wird. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten z.B. Schmerzen auftreten oder sollten andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein, besteht eine Verpflichtung der Patientin/ des Patienten, dies sofort der Physiotherapeutin/ dem Physiotherapeuten bzw. der/ dem Masseur/in mitzuteilen.
2.3. Erstbegutachtung
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung, wofür ersucht wird, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen. Vorab per Mail zugesandten Unterlagen erleichtern die Arbeit.
3. Behandlungsablauf
3.1. Gesetzliche Grundlagen
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) und dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) sowie dem Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) in der jeweils geltenden Fassung.
3.2. Behandlungsdauer:
Die Dauer der medizinischen Behandlung richtet sich nach der gebuchten Leistung. Es handelt sich dabei um ausschließliche Behandlungszeit. Behandlungen von Erkrankungen durch medizinische und Heilmasseure sowie durch Physiotherapeuten erfolgt ausnahmslos auf Basis der ärztlichen Zuweisung. Jede sonstige Behandlungsdauer zum Zwecke der Krankheitsprävention bzw. Gesundheitserhaltung und Wellnessbehandlung wird dem Patientinnenwunsch entsprechend festgelegt.
3.3. Behandlungserfolg:
Therapie bieten eine Behandlung dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechend und einen erreichbaren Behandlungserfolg. Dieser hängt – abgesehen von den nachstehenden Bedingungen – vom Gesundheitszustand ab und wird am Behandlungsbeginn besprochen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist die Mithilfe der Patientinnen/ Patienten unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Sollte der Eindruck entstehen, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird die Patientin/ der Patient darauf angesprochen und versucht, eine Lösung anzubieten.
3.4. Ablehnung einer Behandlung:
Bei Vorliegen akuter Erkrankungen wird geprüft, ob diese Erkrankung der Behandlung entgegensteht. Die Therapeutin/ der Therapeut sowie die/ der Masseur/in ist berechtigt, die Behandlung bei Kontraindikationen zu verweigern.
3.5. Terminvergabe:
Um mit der Krankenkasse abrechnen zu können muss mindestens ein Termin pro Woche stattfinden. Aus Qualitätsgründen empfehlen wir dringend die/ den gleiche/n Physiotherapeutin/en über die gesamte Behandlungsserie bei zu behalten.
Bei freien Kapazitäten wird versucht, dass Therapie dem Patientinnenwunsch nachkommt.
3.6. Terminabsage:
Ein Termin kann von den Patientinnen/ Patienten bis zwei Werktage vor dem Behandlungstermin ohne Kosten abgesagt werden.
Therapie sind bemüht, alle Termine bedingungslos ein zu halten. Sollten Therapeuten/ Masseure erkranken, wird eine Umbuchung erfolgen. Falls auch das nicht möglich ist, müssen Termine bedauerlicherweise abgesagt werden.
3.7. Dokumentation:
Therapie sind gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung wird die Dokumentation archiviert und über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3.8. Verschwiegenheitspflicht:
Alle Informationen über die Behandlung unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/ dem verordnenden Arzt, den Versicherungsträgern, als auch den weiteren, von den Patientinnen/ Patienten genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist.
3.9. Weitergabe medizinischer und sonstiger Daten:
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Patientin/ des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werden sich Therapie mit der Patientin/ dem Patienten in Verbindung setzen. Die Weitergabe von Daten aus gesetzlichen Gründen bleibt davon unberührt.
4. Kosten der Behandlung
4.1. Preisliste:
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine Übersicht darüber kann via Preisliste des jeweiligen Jahres, die bei der Annahme von Therapie ausgehändigt wird, bzw. auf der Homepage ersichtlich ist, vorgenommen werden.
4.2. Versicherungsträger:
Bei Patientinnen der Versicherungsträger BVA, KFA, SVA und VAEB findet eine Direktverrechnung statt, ein etwaiger Selbstbehalt wird nachträglich von diesen in Rechnung gestellt.
Alle übrigen Versicherten können Therapie als Wahlambulatorium wählen und sodann mit ihrem Versicherungsträger im Nachhinein rückverrechnen.
Bei allen ersten Therapieserien besteht, dann keine Chefarztpflicht, wenn innerhalb der letzten 13 Wochen keine Behandlung stattfand. Hausbesuche sind jedenfalls chefarztpflichtig.
4.3. Aktionen:
Für Privatpatientinnen bestehen saisonale Vergünstigungsmöglichkeiten. Diese erscheinen auf der Homepage oder können telefonisch zu den Betriebszeiten der Annahme eingeholt werden.
10er – Blöcke mit einem Rabatt von 8% sowie Halbjahres- oder Jahresabonnements können jahreszeitenunabhängig erlangt werden.
Für die vergünstigten Blöcke und Abonnements ist keine Barablöse möglich.
4.4. Zahlungsmodus:
Es besteht die Möglichkeit mit Giro- oder Kreditkarte oder selbstverständlich auch bar zu zahlen. Sollte ein SEPA – Abbuchungsauftrag gewünscht sein, so kann dies mit unserer Annahme vereinbart werden.
4.5. Online – Buchung:
Bei Therapie besteht auch die Möglichkeit online zu Buchen, wofür die Bedingungen gemäß §10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes – FAGG gelten. Für die (Dienstleistung der) Reservierung werden die Kosten der gebuchten Therapien abgebucht. Diese Kosten werden ausnahmslos nur dann rückerstattet
> wenn bis zwei Werktage vor dem erfolgten Buchungsdatum ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt,
> oder ein korrekter und der Buchung vollständig entsprechender Überweisungsschein ab Behandlungsbeginn mitgebracht wird.
5. Behandlungsende:
5.1. Behandlungsende durch Verordnungsschein:
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, wird eine neue (falls eine Rückerstattung erwünscht ist auch von der Krankenkasse bewilligte) ärztliche Verordnung benötigt.
5.2. Behandlungsende bei privaten Therapien:
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl der Patientin/ dem Patienten als auch Therapie steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Die Absage eines Termins ist bis zwei Werktage vor dem Behandlungstermin kostenlos. Bei Behandlungsabbrüchen können Bearbeitungsgebühren an- und Rabatte entfallen.
5.3. Bedingungen eines vorzeitigen Abbruchs bei verordneten und privaten Therapien
Ein Abbruch der Behandlung seitens Therapie geschieht insbesondere dann, wenn die/der Therapeut/in der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen indiziert sind sowie die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint.
Ebenso wird die Behandlung abgebrochen, wenn der unter Punkt 4.4. oder 4.5 ausbedungene Zahlungsmodus nicht einhalten wird.
Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (5.2.).
6. Haftung:
Therapie übernimmt keine Haftung für die in den Räumlichkeiten mitgebrachten Wertgegenstände.
7. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Die Vertragsparteien sind angehalten eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst nahekommt. Sollte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Beginn der Therapien nicht widersprochen werden, sind diese gültig.
8. Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag und unseren Geschäftsbedingungen gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz als vereinbart.